Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerunternehmen
SnackRewards – gewerbliche Nutzung der Plattform (B2B)
Hinweis
Diese AGB gelten für Unternehmerinnen und Unternehmer in ihrer Rolle als Partner der Plattform. Für Endkundinnen und Endkunden gelten die Nutzungsbedingungen für Endnutzerinnen und Endnutzer. Soweit im Einzelfall Auftragsverarbeitung vorliegt, wird diese gesondert über den in der jeweils angebotenen Fassung abrufbaren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt und kann im Partner-Onboarding elektronisch abgeschlossen werden. Ergänzend gilt die verlinkte Information zur gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO) als verknüpfte Transparenz- und Rollenabgrenzung zu diesen Partner-AGB, insbesondere bei Reklamationen, manuellen Punktekorrekturen und Fraud-/Missbrauchsprüfungen mit Standortbezug.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Partner-AGB) regeln die Nutzung der von der SnackRewards UG (haftungsbeschränkt) betriebenen digitalen Plattform „SnackRewards“ durch gewerbliche Partnerunternehmen in Deutschland (Website, Partner-Bereich, Schnittstellen und zusammenhängende Dienste). Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen SnackRewards und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB über die Nutzung von SnackRewards-Partnerleistungen. Angebot und Vertragsschluss richten sich ausschließlich an Unternehmer mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragspartner / Anbieter
Anbieterin der Plattform ist:
SnackRewards UG (haftungsbeschränkt)
Cuspinianstraße 2
97422 Schweinfurt
Deutschland
Telefon: +49 173 3496396
E-Mail: kontakt@snackrewards.app
Weitere Angaben: Impressum
§ 3 Leistungen
SnackRewards bietet Partnerunternehmen digitale Leistungen zur Darstellung, Verwaltung und Durchführung von Kundenbindungs-, Prämien- und Aktionsfunktionen innerhalb des SnackRewards-Systems an.
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif, den im Buchungsprozess angegebenen Leistungen sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen.
Für die Nutzung durch Ihre Endkundinnen und Endkunden gelten die gesonderten Nutzungsbedingungen für Endnutzerinnen und Endnutzer.
Für die Verwaltung von Standorten und Ketten können künftig weitere Nutzerkonten (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Rollen und Berechtigungen) bereitgestellt werden. Einzelheiten ergeben sich aus den dann geltenden Funktionen und der Datenschutzerklärung.
Die Plattform umfasst ferner insbesondere standortbezogene Funktionen wie Willkommensprämien, Empfehlungsprogramme, Wachstumsbonus-/Incentive-Programme, KI-gestützte Bildgenerierung für Aktionsmotive sowie Produkt- und Schnelleingabe-Verwaltung (Quick-Buttons). Umfang, Verfügbarkeit und Ausgestaltung der einzelnen Funktionen können variieren und sich im Rahmen der Weiterentwicklung ändern.
Vertragsschluss, Tarife und Zahlung
§ 4 Tarife, Entgelte und Vertragsschluss
Vertragsgegenstand und Standortbezug: Für jeden bei SnackRewards geführten Standort (Filiale, Betriebsstätte o. Ä.) wird ein eigenes Nutzungsverhältnis nach diesen Partner-AGB geschlossen. Mehrere Standorte führen entsprechend zu mehreren Verträgen mit jeweils eigenem Entgelt und eigener Konfiguration.
Einladung und Onboarding: Die Vertragsanbahnung erfolgt regelmäßig, indem SnackRewards Sie als Interessenten anspricht und Ihnen im Anschluss über das Verwaltungsportal einen persönlichen Einladungslink per E-Mail zu einem webbasierten Setup- und Onboarding-Prozess übersendet. Im Onboarding erfassen Sie u. a. Unternehmens- und Kontaktdaten, wählen einen Tarif und legen die Zahlungsmethode über Stripe fest; die rechtlich erforderlichen Bestätigungen (u. a. AGB, Datenschutzhinweise, Erklärungen zu Unternehmereigenschaft und Vertretungsbefugnis) werden dort eingeholt und protokolliert.
Vertragsschluss: Der Partnervertrag kommt mit der vertraglichen Annahme durch SnackRewards zustande, die an die erfolgreiche technische und inhaltliche Voraussetzung des Onboarding-Prozesses geknüpft ist (u. a. vollständige Angaben, Bestätigung der Rechtstexte, Abschluss der kostenpflichtigen Registrierung). Maßgeblich sind der im Prozess gewählte Tarif, die dort angezeigten Leistungsmerkmale sowie die ausgewiesenen Preise und Fälligkeiten.
Bruttopreise und Standardtarife: Die im Produkt angegebenen monatlichen Entgelte für die Partner-Abonnements sind Bruttopreise in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes kommuniziert wird. Stand März 2026 beträgt der Listenpreis für das Tarifmodell Basic 29 € pro Monat und für Gold 49 € pro Monat (jeweils inkl. USt.). Abweichende Preise, Rabatte oder Pilot- und Sonderkonditionen gelten nur, wenn sie im Buchungsprozess ausdrücklich ausgewiesen oder individuell schriftlich vereinbart sind.
Kostenpflichtiger Abschluss liegt vor, sobald Sie im beschriebenen Ablauf die Registrierung bzw. den Vertragsschluss vollziehen und damit das kostenpflichtige Abonnement für den gewählten Standort auslösen. Der Zeitpunkt der Annahme wird technisch protokolliert; zusätzlich werden die akzeptierten Dokumentenversionen, Zeitstempel und der jeweils zugeordnete abrufbare Fassungstext in den Vertragsdaten gespeichert, soweit im beschriebenen Onboarding- bzw. Vertragsschlussvorgang vorgesehen.
Nachweise und Mitteilungen: Die Vertragswirkung ergibt sich aus diesen AGB, dem abgeschlossenen Onboarding-Protokoll sowie den dort gespeicherten Zustimmungen und Dokumentenversionen. Eine zusätzliche automatische Vertragsbestätigung per E-Mail ist nicht erforderlich, um die Vertragsbegründung oder den Nachweis gegenüber SnackRewards zu führen. Die Partner-AGB und die Datenschutzhinweise sind jederzeit unter den angegebenen Webadressen abrufbar; akzeptierte Fassungen (einschließlich der im System gespeicherten Versionsbezeichnung des jeweils anwendbaren Zeitpunkts) und Zeitstempel werden im Rahmen der Vertragsdaten dokumentiert; soweit technisch vorgesehen, ist der abrufbare Wortlaut der jeweils zugeordneten Fassung im System hinterlegt, so dass der Nachweis der Akzeptanz nicht nur anhand einer internen Kennung, sondern auch anhand des zugehörigen Textstands nachvollziehbar bleibt. Eine Einsicht im Partnerbereich ist möglich, soweit dort die jeweilige Ansicht freigeschaltet ist.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Das Partner-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums gekündigt werden, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung (z. B. Pilot- oder Sonderkonditionen) besteht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und gesetzliche Sonderrechte bleiben unberührt.
Mit Vertragsende endet der Zugriff auf den Partnerbereich für den betreffenden Standort. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
Im Fall einer (vorübergehenden) Sperrung prüfen wir den Sachverhalt zeitnah und entscheiden auf dieser Grundlage über Fortführung, Entsperrung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses.
§ 6 Zahlung, Rechnungsstellung
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Entgelte werden gemäß der im Checkout bzw. in der Stripe-Oberfläche vereinbarten Zahlweise fällig. Sie sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Zahlungs- und Rechnungsdaten verantwortlich.
Rechnungen und Zahlungsnachweise werden im Rahmen der jeweils mit Stripe vereinbarten Funktionen bereitgestellt; gesetzliche Anforderungen an die Rechnungsstellung bleiben unberührt.
§ 6a Zahlungsverzug, Mahnung, Zugangsbeschränkungen
Gerät die Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Sie zunächst zu mahnen und zur Begleichung der offenen Beträge unter Setzung einer angemessenen Nachfrist aufzufordern (Mahnung). Bleibt die Zahlung nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist aus, können wir den Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend einschränken oder sperren, bis der Zahlungsrückstand behoben ist oder eine andere einvernehmliche Lösung besteht.
Weitere Rechte (z. B. außerordentliche Kündigung, gesetzliche Ansprüche) bleiben unberührt. Gebühren für Rücklastschriften oder Zahlungsdienstleister können nach den jeweiligen Stripe-Bedingungen anfallen und werden Ihnen weiterbelastet, soweit Sie zu vertreten haben.
§ 6b Leih- und Nutzungsgeräte (optional)
SnackRewards bietet Smartphones oder vergleichbare Endgeräte zur Nutzung der Partner-App zur Bereitstellung oder Überlassung an. Umfang, Entgelt (einmalig oder laufend) und Modalitäten richten sich nach dem zum jeweiligen Zeitpunkt im Produkt bzw. Onboarding ausgewiesenen Angebot und werden vor Bereitstellung bzw. vor Vertragsschluss der Geräteleistung mitgeteilt; sie können in einer gesonderten Vereinbarung oder einem Übergabeprotokoll konkretisiert werden.
Das Eigentum an überlassenen Geräten verbleibt bei SnackRewards. Sie sind verpflichtet, die Geräte pfleglich zu behandeln und sie ausschließlich für die vertraglich vorgesehene Nutzung zu verwenden. Bei laufendem monatlichen Geräteentgelt endet die Überlassung mit Beendigung dieser Leistung im jeweils vorgesehenen Verfahren (z. B. Wechsel auf ein eigenes Endgerät im Partnerbereich); die Rückgabe hat in diesem Fall spätestens 7 Kalendertage nach dem Ende der zum Zeitpunkt der Beendigung laufenden Abrechnungsperiode des zugehörigen Stripe-Abonnements zu erfolgen, sofern nicht eine engere Frist ausdrücklich mitgeteilt wird.
Unabhängig davon hat die Rückgabe – insbesondere bei Vertragsende des Partnervertrags oder nach Aufforderung durch SnackRewards – innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, soweit nicht die vorstehende speziellere Regelung für die monatliche Geräteüberlassung eingreift. Für Beschädigung, Verlust oder unsachgemäße Behandlung haften Sie nur bei schuldhaftem Verhalten.
Ohne Bereitstellung durch SnackRewards beschaffen Sie die Geräte eigenverantwortlich; es obliegt Ihnen, die Betriebssystem- und Sicherheitsanforderungen der Partner-App einzuhalten.
§ 6c Support
Support für Partner erfolgt per E-Mail unter kontakt@snackrewards.app. Es werden keine verbindlichen Reaktionszeiten (Service-Level-Agreements) zugesagt; Bearbeitungszeiten richten sich nach Kapazität und Dringlichkeit.
§ 6d Wachstumsbonus, Partner-Credits und Gratis-Monat
SnackRewards kann ein standortbezogenes Bonusprogramm anbieten, in dessen Rahmen insbesondere Partner-Credits und ein Gratis-Monat für das laufende Abonnement als Belohnung gewährt werden können. Voraussetzungen, Art, Höhe und Ausgestaltung richten sich nach der jeweils aktuellen Darstellung im Produkt bzw. Partnerbereich.
Partner-Credits sind internes Guthaben ohne Auszahlungsmöglichkeit und dürfen ausschließlich für Push-/Ranking-Funktionen innerhalb der Plattform eingesetzt werden. Credits verfallen nicht während der Vertragslaufzeit. Nach Vertragsende können Credits nur noch für die Restlaufzeit genutzt werden; danach verfallen sie ersatzlos.
Ein Gratis-Monat wird als Gutschrift auf die nächste Rechnung gewährt und gilt ausschließlich für den Abo-Preis, nicht für Geräteentgelte. Der Gratis-Monat ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Bei Kündigung oder Tarifwechsel vor Einlösung verfällt der Gratis-Monat.
Bei Missbrauch oder Fehlbuchung können Credits und Boni korrigiert, zurückgebucht oder entzogen werden. SnackRewards kann das Bonusprogramm für die Zukunft ändern, beschränken, aussetzen oder beenden; ein Anspruch auf dauerhafte unveränderte Fortführung besteht nicht.
Pflichten, Nutzung und Inhalte
§ 7 Pflichten des Partners
Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, im Rahmen der Nutzung von SnackRewards richtige und aktuelle Angaben zu machen sowie Inhalte, Angebote, Aktionen und sonstige Informationen rechtmäßig und sachlich korrekt bereitzustellen.
Das Partnerunternehmen legt Prämien und Aktionen eigenverantwortlich fest und ist für deren inhaltliche Ausgestaltung, Einlösebedingungen, Angebotsangaben und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
Prämien und Aktionen können standortbezogen angelegt und verwendet werden. Aktionen gelten grundsätzlich nur für den Standort, für den sie erstellt wurden, sofern das Partnerunternehmen nicht ausdrücklich eine andere Zuordnung innerhalb des Systems vornimmt.
Die Punktevergabe im System richtet sich nach den von SnackRewards vorgegebenen einheitlichen Systemregeln. Bei Scan des Nutzer-QR-Codes ist der tatsächliche Umsatzbetrag wahrheitsgemäß und korrekt einzugeben.
Manipulierte, fingierte oder nicht auf realen Kundenvorgängen beruhende Buchungen sind unzulässig.
Willkommensprämie: Soweit der Partner eine Willkommensprämie aktiviert, bestimmt er deren Ausgestaltung eigenverantwortlich. Es kann pro Standort genau eine Willkommensprämie konfiguriert werden. Der Partner kann sie für die Zukunft ändern oder deaktivieren; bereits erfolgte Einlösungen bleiben dokumentiert. Ohne aktive Willkommensprämie kann an dem betreffenden Standort kein gültiger Neukunde für den Wachstumsbonus (§ 6d) entstehen.
KI-gestützte Bildgenerierung: Soweit die Funktion bereitgestellt wird, darf der Partner diese zur Erzeugung von Aktionsbildern nutzen. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass in die Texteingaben (Prompts) keine personenbezogenen, sensiblen oder rechtsverletzenden Inhalte eingegeben werden. Der Partner trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Prompts und der finalen Nutzung der erzeugten Bilder. KI-generierte Aktionsbilder dienen als beispielhafte Werbedarstellung. Der Partner ist dafür verantwortlich, dass Produktbezeichnung, Preis, Angebotsbedingungen und die veröffentlichte Aktion zutreffend sind und Verbraucher nicht irreführen. Die tatsächliche Produktdarstellung kann vom generierten Bild abweichen. SnackRewards kann Verfügbarkeit, Nutzungslimits und Ausgestaltung der Funktion jederzeit ändern.
Produkt- und Schnelleingabe-Verwaltung (Quick-Buttons): Der Partner kann Produkte, Kategorien und Preise zur schnellen Eingabe am Partnergerät konfigurieren. Er ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Zulässigkeit der eingestellten Produkt-, Kategorie- und Preisdaten sowie etwaiger altersbeschränkter Inhalte verantwortlich.
§ 8 Zugangsdaten, Web-Portal und Partner-App
Zugangsdaten zum Web-Portal sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
Für Kassen- bzw. Partnergeräte stellt SnackRewards eine Partner-App bereit, die nicht mit einem klassischen persönlichen Login (Benutzername/Passwort für Kassenpersonal) arbeitet. Die Zuordnung erfolgt über einen im Web-Portal erzeugten 6-stelligen Kopplungscode pro Standort. Das Partnerunternehmen sorgt dafür, dass Kopplungscodes nur an autorisierte Mitarbeitende weitergegeben werden und Geräte angemessen geschützt werden. Die Partner-App arbeitet standortbezogen; technische Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Entkopplung, Sperrung) sind im Portal entsprechend durchzuführen.
Kiosk-Modus / eingeschränkte Bedienoberfläche: Kassen- und Partnergeräte sind im Kiosk-Modus oder in einer vergleichbar gesicherten Betriebsart zu betreiben, soweit dies auf dem jeweiligen Gerät technisch möglich und zumutbar ist. SnackRewards setzt hierfür kein Gerätemanagement (MDM), keinen Remote-Wipe und keine zentrale Gerätesteuerung auf dem Endgerät durch; maßgeblich bleiben die nachfolgend beschriebene serverseitige Sperrung, Entwertung oder Entkopplung über das Web-Portal sowie die übrigen vertraglichen und organisatorischen Pflichten.
Schutz, Verlust, Diebstahl: Kassen- und Partnergeräte sind angemessen vor unbefugter Nutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen. Bei Verlust, Diebstahl oder begründetem Verdacht unbefugter Nutzung hat die rechtzeitige serverseitige Sperrung, Entwertung oder Entkopplung des betroffenen Geräts über das Web-Portal Vorrang; ein durch SnackRewards veranlasstes vollständiges Löschen des Gerätespeichers (Remote-Wipe) ist nicht vorgesehen – maßgeblich ist vielmehr die im Datenschutzhinweis beschriebene logische Deaktivierung der Geräteberechtigung. Soweit die dort beschriebenen Rollen einschlägig sind, obliegen die Erzeugung neuer Kopplungscodes und die vollständige Verwaltung, Sperrung und Entkopplung der am Standort geführten Geräte im Web-Portal der im Portal handelnden Unternehmervertretung; Kassenpersonal arbeitet regelhaft am lokal gekoppelten Gerät und kann typischerweise keine neuen Kopplungscodes im Namen des Betriebs erzeugen und keine fremden Geräte sperren oder verwalten.
Soweit SnackRewards künftig persönliche Zugänge für Mitarbeitende oder weitere Nutzerinnen und Nutzer im Partnerbereich ermöglicht, bleiben Sie für die Weisungsbefugnis, die Vergabe von Rollen und die Einhaltung der Geheimhaltung verantwortlich.
§ 9 Missbrauch und Sperrung
SnackRewards kann den Zugang zu Partnerleistungen vorübergehend einschränken oder sperren, wenn ein erheblicher Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen, missbräuchliche Nutzung, Zahlungsverzug oder sonstige schwerwiegende Pflichtverletzungen vorliegen.
Bei Missbrauch, Falscheingaben, Manipulationen oder sonstigen schweren Pflichtverstößen sind je nach Schwere des Falls angemessene Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung möglich.
Soweit möglich und zumutbar, informieren wir das Partnerunternehmen vorab über die Sperrung. Bei akuten Sicherheits- oder Missbrauchsfällen kann die Sperrung zunächst ohne Vorankündigung erfolgen; die Information wird dann unverzüglich nachgeholt.
§ 10 Mitwirkung bei Aufklärung und Korrekturen
Das Partnerunternehmen wirkt bei der Aufklärung von Missbrauchs-, Fehlbuchungs- und Beschwerdefällen in angemessenem Umfang mit, insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen zu den betroffenen Vorgängen. Eine umfassende Einsicht in eine vollständige Endnutzerhistorie allein über die Partner-App ist nicht vorgesehen; die Mitwirkung erfolgt insoweit über sachdienliche Angaben und die mitgeteilten Kommunikationswege (u. a. E-Mail). Soweit bei der Aufklärung oder Bearbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO zwischen SnackRewards und dem Partner in Betracht kommen kann (insbesondere bei Reklamationen, manuellen Punktekorrekturen oder Fraud-/Missbrauchsprüfungen mit konkretem Standortbezug), gilt die nähere datenschutzrechtliche Einordnung in der für Endnutzerinnen und Endnutzer bereitgestellten Datenschutzerklärung sowie in der vertraglich mit einbezogenen Information zur gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO).
Partner können Prämien und Aktionen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden. Für bereits korrekt bestätigte Einlösungen verbleibt die Verantwortung beim Partnerunternehmen.
§ 11 Technische Änderungen und Weiterentwicklung
SnackRewards ist berechtigt, die Plattform und ihre Funktionen in zumutbarem Umfang weiterzuentwickeln, technisch anzupassen oder zu verändern, soweit dadurch wesentliche vertragliche Interessen des Partnerunternehmens nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Drittanbieter
SnackRewards schuldet keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Geplante Wartungsfenster und notwendige technische Maßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Die Plattform nutzt externe Infrastruktur- und Zahlungsdienste. Verzögerungen oder Störungen, die außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs liegen, können die Leistungserbringung beeinträchtigen.
§ 13 Kulanz
Freiwillige Kulanzentscheidungen in Einzelfällen begründen keinen Anspruch auf eine gleichartige Entscheidung in zukünftigen Fällen.
§ 14 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Haftung, Inhalte, Datenschutz
§ 15 Haftung
SnackRewards haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet SnackRewards nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von SnackRewards ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 16 Nutzergenerierte Inhalte (z. B. Bilder)
Bei hochgeladenen Inhalten gilt:
- • Rechte: Sie dürfen nur Inhalte hochladen, an denen Sie die erforderlichen Rechte besitzen (z. B. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte) und Sie sichern zu, dass die bereitgestellten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
- • Lizenz (Plattformnutzung): Sie räumen uns eine einfache, nicht ausschließliche Lizenz ein, die Inhalte ausschließlich im Rahmen von SnackRewards zu hosten, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, technisch aufzubereiten (z. B. Skalierung, Kompression) und in der Website, der Consumer-App und der Partner-App sowie in hierzu gehörigen geschützten Partnerbereichen anzuzeigen.
- • Marketing und Referenz (eng gefasst): Darüber hinaus räumen Sie uns ein, standortbezogene Inhalte und Kennungen zu verwenden, soweit dies zur Darstellung der Partnerschaft mit SnackRewards und zur Vermarktung der Plattform in einem dem Leistungsgegenstand angemessenen Umfang erforderlich ist (z. B. „Partner bei SnackRewards“-Hinweise, Referenzdarstellungen in der App/auf der Website oder in von SnackRewards gesteuerten Werbemitteln). Eine über diese Zwecke hinausgehende, eigenständige kommerzielle Sekundärnutzung Ihrer Marke oder Ihrer Inhalte ist hiermit nicht umfasst und bedarf gesonderter Vereinbarung.
- • Freistellung: Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus Ihren Inhalten entstehen.
- • Entfernung: Wir dürfen Inhalte sperren oder löschen, wenn ein Verdacht auf Rechtsverletzung besteht oder die Anzeige aus wichtigem Grund unzumutbar ist.
Beschwerden zu Urheber- oder Markenrechten: kontakt@snackrewards.app
§ 17 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Soweit SnackRewards personenbezogene Daten im konkreten Fall ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Partnerunternehmens verarbeitet und Art. 28 DSGVO einschlägig ist, schließen die Parteien den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Standard in der dort veröffentlichten Fassung (einschließlich der Anhänge) ab; im Partner-Onboarding ist die Annahme dokumentiert. Der AVV gilt nur für die in seinem Anhang beschriebenen Verarbeitungsszenarien, nicht pauschal für die gesamte Plattformbeziehung. Soweit eine Verarbeitung nicht Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist, sondern gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO, gilt die gesonderte Art. 26-Information (und nicht der AVV).
§ 18 Datenverarbeitung nach Vertragsende
Nach Vertragsende werden Daten im Rahmen der geltenden Lösch- und Aufbewahrungslogik verarbeitet. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und datenschutzrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.
§ 19 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der jeweiligen Partei liegen.
Schlussbestimmungen
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
20.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
20.2 Ist die Partnerin oder der Partner Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Schweinfurt.
20.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Unternehmensangaben
Pflichtangaben zum Unternehmen: Impressum.
Version: 2026-04-29-v1