Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Standard

Gemäß Art. 28 DSGVO zwischen Partnerunternehmen (Verantwortlicher) und SnackRewards (Auftragsverarbeiter) – mit Anhängen zu Verarbeitungsszenarien, TOM und Unterauftragsverarbeitern

Geltungsabgrenzung

Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten in den in Anhang 1 beschriebenen Szenarien. Er erstreckt sich nicht auf Verarbeitungen, bei denen SnackRewards als eigenständiger Verantwortlicher oder in anderer Rolle handelt (insbesondere Plattformbetrieb, Endnutzer-Authentifizierung und Konten, allgemeine Sicherheit und Abrechnung gegenüber SnackRewards, soweit nicht in Anhang 1 genannt). Die datenschutzrechtliche Einordnung richtet sich nach dem konkreten Verarbeitungsvorgang.

1. Präambel / Bezug zum Hauptvertrag

Zwischen dem Partnerunternehmen („Verantwortlicher“) und SnackRewards („Auftragsverarbeiter“) besteht ein Hauptvertrag in Form der für gewerbliche Partner geltenden Partner-Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Partner-AGB) (im Folgenden „Hauptvertrag“). Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“) ist Bestandteil des Hauptvertrags, soweit die Parteien ihn im Rahmen des Vertragsschlusses bzw. Partner-Onboardings ausdrücklich anerkennen (einschließlich der dokumentierten Versionskennung).

Der AVV gilt nur für die in Anhang 1 (Verarbeitungsszenarien) im Einzelnen beschriebenen Auftragsverarbeitungen. Soweit nicht ausdrücklich in Anhang 1 erfasst, findet Art. 28 DSGVO auf die jeweilige Verarbeitung keine Anwendung über diesen AVV hinaus; insbesondere stellt die gesamte Plattformbeziehung nicht pauschal eine Auftragsverarbeitung dar.

Die Anhänge 1 bis 3 sind integrierter Bestandteil dieses AVV. Soweit der Hauptvertrag und dieser AVV widersprüchlich sind, gilt für die Auftragsverarbeitung der vorliegende AVV vorrangig; im Übrigen bleibt der Hauptvertrag maßgeblich.

2. Begriffsbestimmungen und Rollenabgrenzung

(1) Begriffe der DSGVO (insbesondere „Verantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Betroffene“) gelten im Sinne der Verordnung.

(2) Die Rollenverteilung zwischen den Parteien ist nach dem konkreten Verarbeitungsvorgang zu bestimmen. Der Verantwortliche bestimmt im Rahmen seiner eigenständigen Verantwortlichkeit insbesondere Zwecke und Mittel seiner eigenen Geschäftstätigkeit (z. B. Auswahl und Gestaltung von Aktionen, Prämien und Angeboten am Standort). SnackRewards handelt als Plattformbetreiber insoweit regelmäßig als eigenständiger Verantwortlicher, soweit Zwecke und Mittel der Verarbeitung durch SnackRewards festgelegt werden (insbesondere Betrieb der Website, der Consumer-App und der Partner-Apps, Authentifizierung, Plattform- und Kontensicherheit, technische Bereitstellung, abrechnungsbezogene Leistungen gegenüber SnackRewards, sowie allgemeine System- und Supportfunktionen, die nicht ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen beschränkt sind).

(3) SnackRewards ist Auftragsverarbeiter nur in den in Anhang 1 umschriebenen Fällen und nur insoweit, als die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen erfolgt.

(4) Drittanbieter (z. B. Zahlungsdienstleister, Identitätsanbieter) können je nach Konstellation eigenständige Verantwortliche oder Unterauftragsverarbeiter sein. Ihre Einbindung richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- und Produktverhältnissen und ist in Anhang 3 (Unterauftragsverarbeiter) sowie – soweit einschlägig – in den Anhangsunterlagen der Anbieter beschrieben.

(5) Soweit im Einzelfall eine gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zwischen SnackRewards und dem Partnerunternehmen zu bejahen ist – typischerweise nur in Grenzfällen mit konkretem Standortbezug, insbesondere bei Reklamationen, manuellen Punktekorrekturen oder Fraud-/Missbrauchsprüfungen mit gemeinsamer Einflussnahme auf Zweck oder Mittel der jeweiligen Verarbeitung –, ist dies nicht Gegenstand dieses AVV. Die Einordnung und Transparenz gegenüber Betroffenen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und der separaten Information zur gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO). Dieser AVV gilt weiterhin ausschließlich für die in Anhang 1 genannten, klar abgegrenzten Auftragsverarbeitungsszenarien nach Art. 28 DSGVO.

3. Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

(1) Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich in den in Anhang 1 beschriebenen Umfängen und Zwecken.

(2) Die Dauer der Auftragsverarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrags für den jeweiligen Partnerstandort bzw. die vertragliche Vereinbarung sowie – nach Vertragsende – nach Ziffer 14 dieses AVV und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Technische Restbestände in Sicherungskopien können darüber hinaus bis zu deren turnusmäßiger Überschreibung im dokumentierten Backup-Zyklus vorhanden sein (siehe Anhang 2).

4. Art und Zweck der Verarbeitung

Art und Zweck ergeben sich ausschließlich aus Anhang 1. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten durch den Auftragsverarbeiter findet nicht statt, es sei denn, sie ist gesetzlich zulässig oder der Verantwortliche erteilt eine dokumentierte Weisung (§ 6).

5. Kategorien betroffener Personen und Daten

Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Anhang 1 vorliegt, können insbesondere folgende Kategorien betroffen sein (ohne die jeweilige Rollenverteilung im Einzelnen vorab festzulegen):

  • Endnutzer der SnackRewards-Plattform (Consumer-App, Website, ggf. Wallet- und App-Funktionen), insbesondere soweit Transaktions-, Punkte-, Einlösungs- oder Supportvorgänge mit Bezug zum Partnerstandort verarbeitet werden;
  • Ansprechpartner und Vertreter des Partnerunternehmens (z. B. Kontaktdaten im Partnerportal), soweit diese im Auftragskontext anfallen;
  • Mitarbeitende des Partners oder sonstige Personen, soweit sie in von Partnern hochgeladenen Medien oder Inhalten erkennbar sind oder im Rahmen von Support-/Reklamationsvorgängen in Daten vorkommen;
  • Support- und Reklamationsdaten, einschließlich eingereichter Belege, Screenshots oder vergleichbarer Unterlagen, soweit dies in Anhang 1 erfasst ist;
  • Technische und sicherheitsrelevante Daten (z. B. Protokoll- und Verbindungsdaten, die zur Bereitstellung oder Absicherung der Verarbeitung im Sinne von Anhang 1 erforderlich sind).

In der Partner-App werden dem Partner bzw. Kassenpersonal für den betrieblichen Ablauf (Scan, Gutschrift, Einlösung) ausschließlich die dafür vorgesehenen, funktional begrenzten Angaben dargestellt; der Endnutzer erscheint dort im Wesentlichen als technische Kennung bzw. Kontext zu dem am Vorgang beteiligten eigenen Standort, ohne allgemeine Kundenprofile, ohne Such-, Listen- oder Browse-Zugriff und ohne die in der Datenschutzerklärung genannten unmittelbar identifizierenden Kontaktdaten (z. B. E-Mail, Telefon) oder eine umfassende Transaktionshistorie. Kassenpersonal kann Endnutzerdaten in der dargestellten Konfiguration typischerweise nicht über freie Such-, Listen- oder Profilfunktionen hinaus abrufen, und ein Export personenbezogener Endnutzerdaten für den Partner ist nicht vorgesehen. Umfassende Support- oder Reklamationssichten mit vollständiger Endnutzerhistorie sind in der Partner-App nicht vorgesehen. Diese Abgrenzung ist kein eigenständiger Rechtstatbestand, bildet aber den dokumentierten Ist-Stand ab.

6. Weisungsbefugnis des Verantwortlichen

(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die betroffenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, soweit dieser AVV einschlägig ist. Weisungen können insbesondere über die vorgesehenen Funktionen des Partnerportals, schriftliche Anweisungen (E-Mail) oder in den Anhängen beschriebene Verfahren erteilt werden.

(2) Erscheint eine Weisung dem Auftragsverarbeiter rechtlich problematisch oder widerspricht sie diesem AVV, teilt der Auftragsverarbeiter dies dem Verantwortlichen unverzüglich mit. Der Auftragsverarbeiter darf die Verarbeitung aussetzen, soweit dies zur Einhaltung von Rechtsvorschriften erforderlich ist oder eine unverzügliche Anpassung durch den Verantwortlichen nicht erfolgt.

(3) Soweit gesetzliche Pflichten dem Auftragsverarbeiter die Verarbeitung auferlegen, teilt er dies dem Verantwortlichen vorab mit, sofern rechtlich zulässig.

7. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter erfüllt die Pflichten aus Art. 28 Abs. 3 DSGVO sowie die nachfolgenden Verpflichtungen:

  • Vertraulichkeit: Er stellt sicher, dass sich Personen, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, zur Vertraulichkeit verpflichten oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  • Unterstützung bei Betroffenenrechten: Er unterstützt den Verantwortlichen im angemessenen Umfang bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 15–22 DSGVO), soweit die Anfrage die Verarbeitung im Sinne dieses AVV betrifft und die Mitwirkung technisch und organisatorisch zumutbar ist.
  • Unterstützung bei Datenschutzverletzungen: Er unterstützt den Verantwortlichen im angemessenen Umfang bei der Pflicht zur Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33, 34 DSGVO), soweit die Vorfälle die Auftragsverarbeitung betreffen (§ 11).
  • Datenschutz-Folgenabschätzung / Vorabkonsultation: Er stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder Vorabkonsultation erforderlichen Informationen zur Verfügung, soweit sie die Auftragsverarbeitung betreffen und dem Auftragsverarbeiter bekannt sind.
  • Löschung und Rückgabe: Nach Ziffer 14.
  • Nachweise: Er macht dem Verantwortlichen die zur Nachweisführung erforderlichen Informationen zugänglich (§ 13) und unterliegt den dort beschriebenen Prüfungsmodalitäten.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)

Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne von Art. 32 DSGVO. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dokumentierte Ist-Beschreibung einschließlich offener Punkte befindet sich in Anhang 2. Anhang 2 ist verbindliche Beschreibung der Mindestanforderungen; weitergehende oder angepasste Maßnahmen bleiben zulässig, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

9. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Genehmigung, bestimmte Verarbeitungstätigkeiten an weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) zu übertragen, die die gleichen datenschutzrechtlichen Pflichten wie der Auftragsverarbeiter vertraglich zu erfüllen haben.

(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen bezüglich der Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern rechtzeitig vor deren Einsatz in Textform (z. B. per E-Mail an die im Partnerportal oder Hauptvertrag hinterlegte Geschäftskontaktadresse). Der Verantwortliche hat das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist aus datenschutzrechtlichen Gründen gegen die Änderung Einspruch zu erheben. Erfolgt innerhalb der Frist kein Einspruch, gilt die Änderung als genehmigt. Die Frist für einen Einspruch beträgt in der Regel 14 Tage ab Zugang der Information.

(3) Der Auftragsverarbeiter wählt die Unterauftragsverarbeiter sorgfältig aus und verpflichtet sie vertraglich mindestens auf das gleiche Datenschutzniveau wie diesen AVV.

(4) Die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses AVV eingesetzten Unterauftragsverarbeiter und deren Funktion sind in Anhang 3 aufgeführt. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Fassung unter /legal/avv im Zeitpunkt der Information nach Abs. 2.

10. Drittlandübermittlungen

Soweit im Rahmen der Auftragsverarbeitung personenbezogene Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, erfolgt dies nur unter Einhaltung der Voraussetzungen der Kapitel V DSGVO. Maßgeblich sind die jeweils mit den Unterauftragsverarbeitern oder Dienstleistern geschlossenen Vereinbarungen (einschließlich Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschluss oder anderer gültiger Garantien), soweit anwendbar.

Eine pauschale Zusage bestimmter Übermittlungsmechanismen ohne Bezug zu den konkret eingesetzten Diensten wird nicht erteilt; die Einzelheiten ergeben sich aus Anhang 3 und den dort genannten Anbieterunterlagen.

11. Meldung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen

Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die Auftragsverarbeitung betrifft, informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich nach Kenntniserlangung, ohne schuldhaftes Zögern.

Die Meldung enthält mindestens – soweit dem Auftragsverarbeiter bekannt und zulässig:

  • die Beschreibung der Art der Verletzung;
  • Kontaktdaten der datenschutzrechtlichen Ansprechpartner bei SnackRewards;
  • die voraussichtlichen Konsequenzen der Verletzung;
  • die beschriebenen oder ergriffenen Maßnahmen zur Behebung oder Mitigation.

Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem Verantwortlichen zusammen, soweit dies zur Erfüllung etwaiger Meldepflichten des Verantwortlichen gegenüber Aufsichtsbehörden oder Betroffenen erforderlich ist.

12. Unterstützung bei Betroffenenrechten und Behördenanfragen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im angemessenen Umfang bei der Bearbeitung von Anfragen von Betroffenen und Behörden, soweit die Anfrage die Auftragsverarbeitung im Sinne dieses AVV betrifft und eine Mitwirkung technisch und organisatorisch zumutbar ist. Die Parteien stimmen darin überein, dass Anfragen über die bei SnackRewards hinterlegten Kontaktwege (§ 16) erfolgen.

13. Nachweise, Auskünfte und Prüfungsrechte

(1) Der Verantwortliche kann vom Auftragsverarbeiter die zur Nachweisführung der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO erforderlichen Auskünfte und Informationen verlangen (insbesondere zu Anhang 2 und 3). Der Auftragsverarbeiter beantwortet berechtigte Anfragen in angemessener Frist.

(2) Auf Wunsch des Verantwortlichen kann eine Remote-Prüfung (z. B. strukturierte Abfrage, Bereitstellung von Screenshots, Teilnahme an einem Videokall zur Systemdemonstration) erfolgen, soweit zumutbar und verhältnismäßig.

(3) Ein Vor-Ort-Audit beim Auftragsverarbeiter ist nur aus berechtigtem Anlass (z. B. nachgewiesenes erhöhtes Risiko, konkreter Verstoßverdacht, behördliche Anordnung) und nur im verhältnismäßigen, den Betrieb nicht unangemessen störenden Umfang zulässig. Termine sind unter angemessener Vorankündigung zu vereinbaren. Ein unbegrenztes oder jederzeitiges freies Vor-Ort-Prüfungsrecht besteht nicht.

(4) Erweisen sich die in Abs. 1 und 2 genannten Maßnahmen als nicht ausreichend, kann der Verantwortliche einen unabhängigen Dritten beauftragen, der unter Wahrung der Vertraulichkeit und bestehender Sicherheitsanforderungen tätig wird; die Kosten trägt grundsätzlich der Verantwortliche, soweit nicht ein schwerwiegendes Verschulden des Auftragsverarbeiters vorliegt.

14. Löschung, Rückgabe und Aufbewahrung nach Vertragsende

(1) Nach Ende des Hauptvertrags für den jeweiligen Partnerstandort deaktiviert SnackRewards den Standort im System produktiv entsprechend den vertraglichen Regeln.

(2) Auf vertragliche Anfrage des Verantwortlichen stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen die im Rahmen der Auftragsverarbeitung gespeicherten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung, soweit technisch möglich und ohne unverhältnismäßigen Aufwand. Die konkreten Modalitäten (Format, Umfang) werden nach Treu und Glauben im Einzelfall abgestimmt.

(3) Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach diesem AVV verarbeitet werden, werden gelöscht oder dem Verantwortlichen zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Soweit SnackRewards bestimmte Daten nach Vertragsende nicht mehr im Rahmen der Auftragsverarbeitung nach diesem AVV, sondern in eigener Verantwortung als Betreiber der Plattform weiterverarbeitet (z. B. abrechnungs- und nachweisrelevante Vorgänge gegenüber dem Partner außerhalb des hier geregelten Auftragsverarbeitungskontexts), richtet sich diese Verarbeitung nach den jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten; sie ist durch diesen AVV nicht abschließend geregelt.

(4) Löschungen im produktiven Datenbestand schließen nicht aus, dass Daten in Sicherungskopien bis zum regulären Überschreiben im Backup-Zyklus weiterhin vorhanden sein können (siehe Anhang 2).

(5) Werden Endnutzerkonten gelöscht, bleiben nach dem dokumentierten Produktstand insbesondere transaktionsbezogene Daten in pseudonymisierter bzw. substituierter Form bestehen, soweit eine Identifizierung der betroffenen Person nicht mehr möglich ist; dadurch wird nicht in jedem Fall die vollständige Löschung jedes einzelnen Datensatzfragments sichergestellt, soweit abrechnungs- und nachweisrelevante Erfordernisse entgegenstehen.

(6) Soweit im produktiven Datenbestand technische Abhängigkeiten zwischen dem zu löschenden Endnutzerkonto und empfehlungs- oder akquisebezogenen Programmprozessen bestehen, kann die vollständige Durchsetzung der Konto­löschung vorbereitende oder nachlaufende Bereinigungsschritte erfordern, ohne Wiederherstellung des Zugangs oder der Anmeldemöglichkeit. Eine in jedem Einzelfall ohne jede zeitliche oder technische Zwischenfrist in einem einzigen Schritt vollendete Entfernung sämtlicher Bezüge ist nicht zugesagt, soweit abrechnungs- oder programmrelevante Erfordernisse entgegenstehen.

15. Haftung und Schlussbestimmungen

(1) Die Haftung der Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem AVV richtet sich nach den Regelungen des Hauptvertrags, soweit anwendbar und zulässig. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsregelungen.

(2) Änderungen dieses AVV bedürfen der Schriftform oder der im Partnerportal vorgesehenen elektronischen Bestätigung mit Versionskennung. Die jeweils im Onboarding oder Vertragsschluss akzeptierte Version ist für die betreffende vertragliche Beziehung maßgeblich.

(3) Kontakt zum Auftragsverarbeiter: kontakt@snackrewards.app. Rechtliche Angaben zum Unternehmen: Impressum.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anhang 1 – Verarbeitungsszenarien (Geltungsbereich dieses AVV)

Hinweis: Nur die nachfolgenden Szenarien sind unter Art. 28 DSGVO über diesen AVV geregelt. Alle übrigen Verarbeitungen (z. B. eigenständiger Plattformbetrieb, Endnutzer-Authentifizierung, allgemeine Sicherheit, Abrechnung der Plattformgebühren, eigenständige Nutzung von Analytics oder Marketing-KI für SnackRewards) liegen außerhalb dieses AVV, sofern nicht ausdrücklich unten erfasst.

Szenario A – Partnermedien und standort-/aktionsbezogene Inhalte

Zweck: Speicherung, Bereitstellung und technische Aufbereitung von Bildern, Texten und sonstigen Medien, die der Partner über das Partner-Web-Portal hochlädt, soweit diese personenbezogene Daten enthalten können (z. B. Fotos mit erkennbaren Personen).

Verarbeitung: Hosting, Speicherung, Zuordnung zum Partnerstandort/Aktion, Darstellung in den vorgesehenen Oberflächen (Website, Consumer-App, Partner-App), ggf. Format- oder Größenanpassung.

Abgrenzung: Die inhaltliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der hochgeladenen Medien (z. B. Rechte Dritter) liegt beim Partner; SnackRewards handelt insoweit nach dessen Weisung im Sinne der bereitgestellten Portalfunktionen.

Szenario B – Standortbezogene Punkte-, Transaktions- und Einlösevorgänge

Zweck: Technische Verarbeitung und Speicherung von punkte-, transaktions- und einlösungsbezogenen Daten mit Bezug zum Partnerstandort, soweit der Partner die zugrunde liegenden geschäftlichen Parameter (z. B. Aktion, Prämie, Standortkontext) über die Plattform festlegt und SnackRewards die Daten ausschließlich zur technischen Abwicklung dieser Prämien-/Treueprogramme verarbeitet.

Abgrenzung (wesentlich): Authentifizierung, Kontenführung, plattformweite Betrugsprävention, interne Supportprozesse mit Einsicht in Endnutzer-E-Mail-Adressen sowie allgemeine Plattform- und Sicherheitsfunktionen werden in der dokumentierten Produktkonfiguration durch SnackRewards in eigenständiger Verantwortlichkeit betrieben und sind nicht Gegenstand dieses Szenarios. Soweit keine Auftragsverarbeitung vorliegt, findet der vorliegende AVV keine Anwendung.

Partner-App (Sicht des Partners): Soweit Endnutzerdaten in der Partner-App angezeigt werden, beschränkt sich dies auf den in der Datenschutzerklärung im Einzelnen beschriebenen, für den Vorgang erforderlichen Umfang (kein Kundenkontakt-Profil, keine freie Suche nach Kundendaten).

Szenario C – Support-, Reklamations- und Korrekturvorgänge mit Standortbezug

Zweck: Verarbeitung von Daten, die im Zusammenhang mit Support-, Reklamations- oder Korrekturvorgängen mit Bezug zum Partnerstandort anfallen, einschließlich eingereichter Belege, Screenshots oder vergleichbarer Unterlagen durch Endnutzer.

Auftragsverarbeitung: Liegt insoweit vor, als SnackRewards personenbezogene Daten nach dokumentierter Weisung oder einvernehmlich festgehaltener Entscheidung des Partners im System umsetzt (z. B. technische Durchführung einer Korrektur oder Einlösung nach fachlicher Freigabe). Die fachliche Prüfung und die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen SnackRewards und Partner im Rahmen der Plattformregeln kann Elemente eigenständiger Verantwortlichkeit von SnackRewards enthalten; soweit dadurch keine reine Weisungsverarbeitung vorliegt, ist dieser AVV nicht einschlägig.

Art. 26 DSGVO: Soweit eine Verarbeitung im Zusammenhang mit diesem Szenario nicht reine Auftragsverarbeitung ist, sondern gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO betrifft, findet nicht dieser AVV Anwendung, sondern die gesonderte Information zur gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO) sowie die Datenschutzerklärung. Der vorliegende AVV bleibt auf die echten Art. 28-Auftragsverarbeitungsszenarien in Anhang 1 beschränkt.

Ausdrücklich nicht in Anhang 1 erfasst (Auszug)

  • Verarbeitung durch OpenAI zur KI-gestützten Bildgenerierung und Textprompts, soweit dabei keine personenbezogenen Daten der Partner oder Endnutzer an OpenAI übermittelt werden (aktueller Stand der Produktkonfiguration); typischerweise keine Auftragsverarbeitung für den Partner.
  • Stripe – Zahlungsabwicklung im Partnerportal; eigenständige Verantwortlichkeit / Vertragspartnerstellung von Stripe gemäß deren Bedingungen, nicht über diesen AVV als Auftragsverarbeitung für den Partner geregelt.
  • Endnutzer-E-Mail-Adressen und Kontodaten in der eigenständigen Verantwortung von SnackRewards für Authentifizierung und Kommunikation, soweit nicht ausschließlich Weisungsverarbeitung für den Partner vorliegt.

Anhang 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Ist-Stand / offene Punkte)

Die nachfolgenden Angaben beschreiben den zum Zeitpunkt der Dokumentation bekannten Produktions-Stand. Sie stellen keine Zertifizierung dar.

Zugang & Berechtigungen

  • Produktive Zugriffe auf administrative und supportrelevante zentrale Systeme haben die beiden Geschäftsführer von SnackRewards.
  • Es werden keine gemeinschaftlich genutzten Zugänge („Shared Accounts“) für diese Zwecke eingesetzt.
  • Mehrfaktor-Authentifizierung (MFA/2FA) ist für die relevanten Zugänge aktiviert.
  • Eine gesonderte öffentliche Zugriffsmatrix wird nicht geführt.
  • Vor dem Produktlaunch ist für ausgewählte Admin- und Supportaktionen eine Audit-Protokollierung vorgesehen (Umfang technisch noch abschließend festzulegen), insbesondere mit Bezug zu: Punktekorrekturen, Vertragsänderungen, Prüfung zahlungsrelevanter Sachverhalte. Protokolliert werden sollen u. a. Zeitstempel, der handelnde Administrator, die Aktion, der betroffene Datensatz sowie ein Grund oder Kommentar. Die Protokollierung ist als append-only (nachträglich nicht veränderbar) vorgesehen; eine Aufbewahrungsfrist von 12 Monaten ist vorgesehen; der Zugriff soll ausschließlich SnackRewards / Geschäftsführung vorbehalten sein. Nicht zusätzlich vorgesehen sind u. a. Auditlogs für Geräte sperren/entkoppeln, Partnerdaten ändern, Rechtstexte akzeptieren oder Nutzerlöschungen.

Logging (interner Grundsatz)

Als interner Grundsatz werden in Logs grundsätzlich keine nachfolgenden Inhalte vollständig oder ungeschützt mitgeführt, sofern dies vermeidbar ist (Ausnahmen nur, soweit zwingend erforderlich, dann möglichst maskiert oder gekürzt):

  • Passwörter, Tokens, API-Keys, Session-Cookies
  • vollständige Request-Bodies sowie vollständige Response-Bodies mit personenbezogenen Daten
  • E-Mail-Adressen (außer zwingend nötig; dann möglichst maskiert), Referral-Codes, Wallet-Payloads, Push- bzw. Device-Tokens
  • vollständige QR-Code-Inhalte
  • Zahlungsdaten, IBAN, Kartendaten
  • sensible Support-Inhalte wie Bon-Fotos, Screenshots oder sonstige Nachweise, soweit vermeidbar
  • genaue GPS-Koordinaten einzelner Nutzer
  • interne Secrets aus Konfigurationsdateien (z. B. .env)

Der Grundsatz ist bewusst praxisnah formuliert: technisch können je nach Systemkonfiguration Kurzzeitsystemlogs oder Hosting-Protokolle anfallen; Ziel ist die Vermeidung unnötiger Speicherung und die Orientierung auf das Wesentliche für Betrieb und Support.

Infrastruktur & Hosting

  • Produktive Datenbank und Backend-Funktionen: Supabase, Region EU (Frankfurt).
  • Hosting der Website und technische Bereitstellung von Wallet-/Pass-Funktionen: Vercel (im Rahmen des Hostings können Laufzeitprotokolle je nach Tarif anfallen; nach Herstellerangaben sind Runtime-Protokolle im Pro-Tarif typischerweise etwa 24 Stunden einsehbar; Umfang und Aufbewahrung ergeben sich im Übrigen aus der Anbieterkonfiguration und den Anbieterangaben).
  • Reichweiten-/Nutzungsanalyse der Website: Vercel Web Analytics (produktiv).
  • Apple Wallet / Pass-Erzeugung (technischer Ist-Stand): Für die Erzeugung von Wallet-Pässen wird eine serverseitige Funktion der eingesetzten Backend-Plattform (Supabase Edge Functions) genutzt; die Erzeugung der signierten Passdatei kann an einen konfigurierbaren Pass-Erzeugungsdienst delegiert werden (Aufruf einer externen Erzeugungsstelle über eine konfigurierbare Dienst-URL). Verarbeitet werden insbesondere Nutzerkennung, standort-/partnerbezogene Kontextdaten und aktuelle Prämien- bzw. Einlösedaten. Der im Pass angezeigte QR-Code codiert nach aktuellem Stand ein JSON-Datenobjekt mit u. a. user_id, reward_ids, location_id, Zeitstempel und Schemaversion; Prämieninformationen erscheinen zusätzlich als Textfelder im Pass. Die lokale Prüfung, ob ein Pass bereits auf dem Gerät vorhanden ist, erfolgt geräteseitig über Apple/PassKit und begründet keinen zusätzlichen serverseitigen Datenfluss. Zu serverseitigen Protokollierungsdetails durch Hosting- oder Funktionsbetreiber liegen keine vollständig festgeschriebenen internen Angaben vor; maßgeblich sind die jeweilige Konfiguration und die Anbieterinformationen.

Übertragung & Speicherung

  • Verschlüsselte Übertragung über TLS (HTTPS) für die Web-/App-Anbindungen.
  • Lokale Datenspeicherung – Consumer App (Ist-Dokumentation): Session- und Authentifizierungsdaten gemäß Supabase-SDK-Standard; lokale Präferenz- und Cache-Daten wie Favoriten, Onboarding-Status, Filter (z. B. Anzeige nur geöffneter Standorte) und App-Caches; kein dokumentierter eigener dauerhafter Speicher für Wallet-Passdaten, QR- oder Kurzcode-Historien oder Balance-/Punktestände außerhalb der üblichen App-, SDK- und Cache-Mechanismen; übliche Bild- und Netzwerk-Caches der eingesetzten Bibliotheken sind möglich. Push-Registrierungsdaten (Gerätetoken) werden nach dokumentiertem Datenbankstand serverseitig in Supabase Postgres gespeichert (u. a. Zuordnung zum Nutzerkonto, Token, Plattformangabe, Zeitstempel); die technische Zustellung erfolgt über Firebase Cloud Messaging (Google FCM), auf iOS systemtypisch ergänzend über die Apple-/APNs-Kette.
  • Lokale Datenspeicherung – Partner-App (Ist-Dokumentation): Dauerhafte lokale Speicherung im Wesentlichen nur von geräte- und anbindungsbezogenen Daten (u. a. device_id, Token, Location-Kennung, Anzeigenamen) in Flutter Secure Storage bzw. plattformtypisch sicherheitsgekoppelt (z. B. Keychain/Keystore bzw. vergleichbares Secure Storage);keine vorgesehene dauerhafte lokale Ablage von Kundendatenvorgängen. Keine dokumentierte lokale Transaktionshistorie; im geprüften Stand keine Push-Token-Speicherung und keine Push-Integration; keine Wallet-Daten; keine dauerhafte lokale Speicherung von QR- oder Kurzcode-Inhalten; keine dauerhafte lokale Speicherung von Kamerabildern (Verarbeitung des aus dem Scan gelesenen Inhalts).

Backups & Verfügbarkeit

  • Supabase Pro: tägliche Backups, Rückgewinnung bis zu 7 Tage rückwirkend.
  • Nach Produktangaben des Anbieters (abhängig vom Tarif und der Kontokonfiguration) sind aufrufbare Plattform-Logs typischerweise etwa 7 Tage einsehbar (Orientierungswert).
  • Daten in Sicherungskopien werden im regulären Zyklus überschrieben; eine sofortige Löschung einzelner Datensätze aus allen Backups ist nicht in jedem Fall technisch möglich.

Push-Benachrichtigungen & Partnergeräte

  • Push (Consumer App): Technische Zustellung über Firebase Cloud Messaging (FCM, Google); serverseitige Speicherung der Geräteregistrierungsdaten in Supabase Postgres (u. a. Nutzerzuordnung, Token, Plattform, Zeitstempel). Auf iOS erfolgt die Zustellung systemtypisch ergänzend über die Apple-/APNs-Kette. Eine im Produkt gesondert dokumentierte, feste automatische Löschfrist für gespeicherte Tokens liegt derzeit nicht vor; die Speicherung endet regelmäßig mit Token-Aktualisierung, Deaktivierung der Funktion oder mit dem Entfallen des Nutzerkontos, soweit die Datenbankkonfiguration dies vorsieht.
  • Ende der Wallet-Anbindung bei Kontolöschung (Ist-Stand): Entfallen im dokumentierten Datenbestand serverseitige Registrierungen, Authentifizierungs- bzw. Update-Token im Zusammenhang mit Pass-Aktualisierungen und die dafür vorgesehenen Warteschlangen für technische Update-Signale, sind serverseit ausgelöste weitere Pass-Updates in der vorgesehenen Weise nicht mehr zuverlässig an das gelöschte Konto anknüpfbar. Ob und wann ein auf dem Endgerät verbleibender Pass entfernt, als ungültig markiert oder lediglich nicht (mehr) vollständig aktualisiert wird, steuert die jeweilige Plattform- bzw. Wallet-Logik; dies liegt nicht vollumfänglich in der Hand des dokumentierten SnackRewards-Setups.
  • Partnergeräte (Ist-Stand): SnackRewards setzt kein MDM ein und löscht die Partnergeräte nicht fernwirkend vollständig (kein vorgesehener physischer Remote-Wipe des Endgerätespeichers als Standard). Über diese Dokumentation hinaus wird keine verbindliche technische Pflicht für Gerätepasscodes, Bildschirmsperren oder Auto-Lock am Partnergerät begründet; dies bleibt betrieblicher Entscheidung des Partners. Die Nutzung eines Kiosk-Modus bzw. einer eingeschränkten Bedienoberfläche kann im Hauptvertrag (Partner-AGB) vertraglich verpflichtend geregelt sein; eine technische Durchsetzung durch SnackRewards erfolgt nicht durch MDM. Stattdessen werden Geräteberechtigungen serverseitig über einen Gerätelebenszyklus mit Stati (z. B. gesperrt, widerrufen, deaktiviert) geführt; eine im Produkt gesondert dokumentierte, rein zeitgesteuerte automatische Token-Ablauf-Löschung für gekoppelte Partnergeräte liegt derzeit nicht vor. Die App bezieht den Status u. a. bei App-Start und in den vorgesehenen Sitzungs-/Anfrageprüfungen mit ein. Bei ungültigem Status ist die Nutzung funktional ausgeschlossen. Angemessener Schutz, Verlust- und Entwertungshandlungen (u. a. über das Web-Portal) richten sich im Übrigen nach der Datenschutzerklärung und dem Hauptvertrag.

Incident / Organisation

  • Für die interne Bearbeitung von Datenschutz- und Sicherheitsvorfällen sind die beiden Geschäftsführer von SnackRewards gemeinsam zuständig.
  • Über etwaige Meldepflichten gegenüber Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen entscheiden sie im Einzelfall gemeinsam.
  • Vorfälle werden in einem einfachen internen Incident-Register nachvollziehbar dokumentiert und durch die Geschäftsführung geprüft; dies stellt kein zertifiziertes oder vollständig ausgebautes Incident-Response-Programm dar.

Anhang 3 – Unterauftragsverarbeiter und relevante Dienstleister

Die folgenden Dienstleister können im Zusammenhang mit den Produktfunktionen eingesetzt werden. Die datenschutzrechtliche Rolle (Unterauftragsverarbeiter, Auftragsverarbeiter in einer Kette, eigenständiger Verantwortlicher) hängt vom jeweiligen Verarbeitungsvorgang ab. Die nachfolgende Gliederung dient der Lesbarkeit und beschreibt typische Einordnungen; sie ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Abschnitt A – Unterauftragsverarbeiter (typische Einbindung im AVV-Kontext)

Soweit SnackRewards im Rahmen der Auftragsverarbeitung für den Partner Verarbeitungen erbringt und dabei Dienstleister nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO einsetzt, werden typischerweise insbesondere die nachfolgend genannten Anbieter eingebunden; maßgeblich bleibt der konkrete Verarbeitungsvorgang.

Supabase Inc.

Zweck / Funktion: Datenbank, Authentifizierung, Backend-Funktionen, Dateispeicher, Echtzeit; Produktion in EU-Region Frankfurt; Speicherung serverseitiger Push-Registrierungsdaten (Gerätetoken), soweit die Push-Funktion genutzt wird.

Resend Inc.

Zweck / Funktion: Transaktionaler E-Mail-Versand (z. B. Codes, Magic Links, Benachrichtigungen).

Vercel Inc.

Zweck / Funktion: Hosting der Website; Vercel Web Analytics; technische Bereitstellung von öffentlichen Website-Funktionen; im Rahmen des Hostings ggf. Laufzeitprotokolle (Umfang und Aufbewahrung nach Anbieterkonfiguration). Wallet-/Pass-Erzeugung für Endnutzer erfolgt über eine serverseitige Backend-Funktion mit nachgeschaltetem Pass-Erzeugungsdienst (siehe Datenschutzerklärung) und ist von reinem Website-Hosting zu unterscheiden.

IONOS SE

Zweck / Funktion: Hosting von E-Mail-/Postfächern (Support- und geschäftliche Kommunikation), soweit im jeweiligen Vorgang relevant.

Abschnitt B – Weitere Drittanbieter (Rolle vom Verarbeitungsvorgang abhängig)

Die folgenden Anbieter können zusätzlich eingesetzt werden; ob und in welcher Rolle sie im jeweiligen Vorgang tätig sind (einschließlich eigenständiger Verantwortlichkeit, z. B. bei Sign-In beim Plattformanbieter), richtet sich nach dem konkreten Verarbeitungsvorgang und den jeweiligen Anbieterbedingungen.

Stripe Inc.

Zweck / Funktion: Zahlungsabwicklung im Partner-Web-Portal (Abonnement/Abrechnung).

OpenAI

Zweck / Funktion: Produktiver Einsatz für KI-gestützte Bildgenerierung (Aktionsmotive) und Textprompts im Partnerportal sowie intern; an OpenAI werden ausschließlich Textprompts übermittelt, keine Bilddateien. Es sollen keine personenbezogenen oder sensiblen Daten in Prompts verwendet werden. Typischerweise keine Auftragsverarbeitung für den Partner im Sinne dieses AVV, soweit keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Google LLC / Google Ireland Limited

Zweck / Funktion: Google Sign-In (Authentifizierung); Google Places / Adresssuche nur bei aktiver Nutzung der Suchfunktion (z. B. Partner-Onboarding); Firebase Cloud Messaging (FCM) für die technische Zustellung von Push-Mitteilungen in der Consumer App (Tokenverarbeitung bei Google; Speicherung der Token in Supabase, siehe oben).

Apple Inc.

Zweck / Funktion: Apple Sign-In (Authentifizierung); Apple Wallet (produktiv live) für Pass-/Wallet-Funktionen.

Mit den genannten Anbietern liegen, soweit erforderlich, datenschutzrechtliche Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungs- oder Auftragsverarbeiter-Anlagen) vor. Drittlandübermittlungen erfolgen nur unter Einhaltung der Kapitel V DSGVO (z. B. Standardvertragsklauseln, wo erforderlich).

Version: 2026-05-08-v1

Dokumentenversion (Akzeptanz im Partner-Onboarding): siehe Systemprotokoll / Partner-AGB.