Information zur gemeinsamen Verantwortung (Art. 26 DSGVO)
Transparenzinformation für Endnutzerinnen und Endnutzer sowie für Partnerunternehmen der SnackRewards-Plattform.
1. Geltungsbereich
Eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO zwischen SnackRewards UG (haftungsbeschränkt) und einem Partnerunternehmen betrifft nur konkrete Einzelfälle mit Partnerbezug, insbesondere wenn Zwecke und Mittel der jeweiligen Verarbeitung in diesem Kontext gemeinsam festgelegt werden, etwa bei:
- Reklamationen zu Punktegutschriften oder Einlösungen mit Bezug zum Partnerstandort;
- manuellen Punktekorrekturen mit Bezug zum Partnerstandort;
- Fraud- oder Missbrauchsprüfungen, soweit sie einen Bezug zu einem Partnerstandort haben.
Maßgeblich sind jeweils die weiteren öffentlichen Hinweise, insbesondere die Datenschutzerklärung.
2. Keine pauschale gemeinsame Verantwortlichkeit
Die allgemeine Plattformnutzung, Authentifizierung, Kontoführung, Abrechnung, Sicherheit und der normale Plattformbetrieb liegen grundsätzlich nicht pauschal in einer gemeinsamen Verantwortung mit dem Partner. Sie bleiben in der Regel in der eigenständigen Verantwortung von SnackRewards bzw. im jeweils passenden Rollenmodell (Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter) – siehe insbesondere die Datenschutzerklärung und den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für die dort abgegrenzten Auftragsverarbeitungsszenarien.
3. Primärer Ansprechpartner
SnackRewards ist primärer Ansprechpartner für betroffene Nutzerinnen und Nutzer in den unter Ziffer 1 genannten Konstellationen. Sie erreichen uns über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktwege.
4. Betroffenenrechte
Anfragen zu Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und zu weiteren Betroffenenrechten werden in diesen gemeinsamen Fällen primär durch SnackRewards bearbeitet. Der jeweilige Partner wird eingebunden, wenn dies für die Sachbearbeitung erforderlich ist.
5. Datenschutzvorfälle
SnackRewards bewertet Datenschutzvorfälle in diesen gemeinsamen Fällen, entscheidet über etwaige Meldungen an Aufsichtsbehörden und informiert betroffene Personen, soweit dies nach der DSGVO erforderlich ist.
6. Mitwirkung des Partners
Das jeweilige Partnerunternehmen unterstützt SnackRewards bei der Klärung durch sachliche Informationen, etwa zu Kauf, Einlösung, Bon, Prämie, Aktion oder zum Standortvorgang, soweit dies zur Bearbeitung nötig ist.
7. Transparenz
Nutzerinnen und Nutzer werden über die Datenschutzerklärung und diese separate Art. 26-Information informiert. Partner werden über die Partner-AGB und verknüpfte Hinweise einbezogen.
Version: 2026-04-29-v1